Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- & Zahlungsbedingungen (im Folgenden: „VL“)
CÓMPETA PRODUCCIÓN Y DISTRIBUCIÓN S.L. / Avda. Moliere 18 B / ES–29004 Málaga
I. Allgemeines / Geltungsbereich
1. Diese Verkaufs-, Lieferungs- & Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB finden diese VL keine Anwendung; ein Vertragsschluss mit Verbrauchern auf Grundlage dieser VL ist ausgeschlossen.
2. Diese VL gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit unserem Vertragspartner, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
3. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser VL ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
II. Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2. Bestellungen des Vertragspartners gelten als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder durch Auslieferung der Ware zustande.
3. Vertragsgegenstand ist ausschließlich die von uns gelieferte Ware mit den in unserer Produktbeschreibung angegebenen Eigenschaften und Merkmalen. Angaben in Prospekten, Katalogen, Preislisten oder sonstigen Unterlagen dienen nur der Beschreibung und stellen keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung dar, soweit sie nicht ausdrücklich in Textform als solche bestätigt werden.
4. Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten, sofern wir die Nichtbelieferung nicht zu vertreten haben und ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hatten.
5. Bei Bestellungen mit einem Warenwert unterhalb von € 50,00 netto wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von € 7,50 netto erhoben. Maßgeblich ist der reine Artikelpreis ohne Versandkosten. Der Zuschlag wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
III. Preise
1. Unsere Preise verstehen sich ab Lager in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
2. Von uns bestätigte Preise gelten nur für die bestätigte Menge und den jeweils bestätigten Einzelauftrag.
3. Soweit nicht ausdrücklich Festpreise vereinbart wurden, gelten unsere am Tag der Lieferung gültigen Preise.
4. Wir sind berechtigt, vereinbarte Preise angemessen anzupassen, wenn nach Vertragsschluss wesentliche Kostenfaktoren, insbesondere Einkaufs-, Rohstoff-, Transport-, Energie-, Zoll- oder Lohnkosten, steigen und zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als 4 Monate liegen.
5. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Eine Rücknahme der Verpackung erfolgt nicht.
6. Bei Bestellungen mit einem Warenwert von mehr als € 300,00 netto erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands frei Haus. Für Lieferungen außerhalb Deutschlands erfolgen Versand- und Verpackungskosten nach gesonderter Kalkulation nach Empfängerland. Maßgeblich ist jeweils der reine Artikelpreis ohne Versandkosten.
IV. Lieferung, Versand, Gefahrübergang
1. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Vertragspartner zumutbar sind.
2. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden. Andernfalls gelten sie als unverbindliche Richtwerte.
3. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Lager. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Vertragspartner über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
4. Verzögert sich der Versand oder die Abnahme infolge von Umständen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über.
5. Wir wählen Verpackung, Versandart und Versandweg nach pflichtgemäßem Ermessen, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
6. Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Vertragspartners.
V. Leistungshindernisse / höhere Gewalt
1. Der Vertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich gegebenenfalls erforderlicher Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen sowie sonstiger behördlicher Genehmigungen.
2. In Fällen höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und von uns nicht zu vertretender Umstände, insbesondere Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, behördlicher Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel, Transportstörungen, Krieg, Unruhen, Pandemien oder Naturereignisse, verlängern sich Lieferfristen angemessen. Dauert das Leistungshindernis länger als 3 Monate an, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag in Textform zurückzutreten.
VI. Zahlung, Fälligkeit, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltung
1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
2. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto, sofern sämtliche früheren fälligen Rechnungen vollständig beglichen sind.
3. Wechsel und Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen. Sämtliche hierdurch entstehenden Kosten trägt der Vertragspartner.
4. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages auf unserem Konto.
5. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie eine etwaige gesetzliche Verzugspauschale und weitere nachgewiesene Verzugsschäden zu verlangen.
6. Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners wesentlich zu mindern, oder gerät der Vertragspartner mit fälligen Zahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen sowie nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.
7. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Vertragspartners ist nur zulässig, soweit diese unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind.
8. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Vertragspartner nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt sämtliche Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages einschließlich Nebenforderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an.
3. Zur Einziehung der abgetretenen Forderungen bleibt der Vertragspartner widerruflich ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Unser Recht, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir werden die Forderungen jedoch nicht selbst einziehen, solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
4. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt stets für uns als Hersteller, ohne uns zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. In der Herausgabeverlangung liegt nicht zugleich der Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich in Textform.
6. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, werden wir auf Verlangen des Vertragspartners Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
VIII. Produkthaftung / Produktinformationen
1. Für die zwingende gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt die Haftung unberührt.
2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, ihm zur Verfügung gestellte Produktinformationen, Sicherheits-, Lager-, Verarbeitungs- und Anwendungshinweise eigenverantwortlich zu beachten und bei einer Weiterveräußerung oder sonstigen Weitergabe der Ware ordnungsgemäß an seine Abnehmer weiterzugeben.
3. Soweit unsere Produkte nach ihrer Beschaffenheit oder Kennzeichnung nur für bestimmte Einsatzbereiche bestimmt sind, dürfen sie ausschließlich entsprechend dieser Vorgaben verwendet und weiterveräußert werden.
IX. Gewährleistung / Mängelrüge
1. Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung nach Maßgabe des § 377 HGB zu untersuchen und erkennbare Mängel, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen ab Ablieferung, in Textform anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. Unterbleibt eine ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Rüge, gilt die Ware hinsichtlich des betreffenden Mangels als genehmigt.
2. Bei berechtigten und fristgerecht gerügten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie dem Vertragspartner unzumutbar oder wird sie innerhalb angemessener Frist nicht erbracht, kann der Vertragspartner nach den gesetzlichen Vorschriften den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Rücksendungen mangelhafter Ware dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit uns erfolgen.
4. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare geringfügige Abweichungen in Qualität, Farbe, Maß, Gewicht, Ausstattung oder Design stellen keinen Mangel dar, soweit die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigt ist.
5. Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn die Ware ohne unsere Zustimmung unsachgemäß verändert, bearbeitet oder verwendet wurde und hierdurch die Mangelursache gesetzt wurde oder die Mangelprüfung unzumutbar erschwert wird. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner nachweist, dass die Veränderung für den gerügten Mangel nicht ursächlich war.
6. Ist eine Mängelrüge unberechtigt und entsteht uns hierdurch ein Prüfaufwand, sind wir berechtigt, die erforderlichen, tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten ersetzt zu verlangen.
X. Haftung
1. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie soweit wir eine Garantie ausdrücklich übernommen haben oder einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen.
XI. Verjährung
1. Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware.
2. Die vorstehende Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
XII. Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Vertragspartners ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nähere Informationen zur Datenverarbeitung stellen wir in unseren gesonderten Datenschutzhinweisen zur Verfügung.
XIII. Erfüllungsort & Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist unser Lager bzw. Versandort; Erfüllungsort für Zahlungen ist unser Sitz in Málaga, Spanien.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Málaga, Spanien. Wir sind jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
XIV. Anzuwendendes Recht
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Zwingende Bestimmungen des internationalen Privatrechts bleiben unberührt, soweit sie im unternehmerischen Geschäftsverkehr nicht abbedungen werden können.
XV. Inkrafttreten
Diese Verkaufs-, Lieferungs- & Zahlungsbedingungen gelten ab Bekanntgabe und ersetzen alle zuvor verwendeten Fassungen.



